AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH

I. Geltungsbereich 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Ottenjann und Christoph Hoss-Uphues, Am Eggenkamp 25, 48268 Greven, Tel.: 02571 / 54874, Telefax: 02571 / 54874, Email:mail@juergens-ottenjann.de (nachfolgend kurz: Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). 

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. 

5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

II. Widerrufsrecht für Verbraucher 

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt. 

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Vertragsschluss und Vertragssprache 

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Juergens & Ottenjann Bedachungen GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH kommt der Vertrag zwischen der Juergens & Ottenjann Bedachungen GmbH und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der zu verarbeitenden Materialien. 

1.2. Angebote der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde. 

1.3. Vertragssprache  ist deutsch 

2. Lieferung 

Die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH liefert zu verarbeitende Materialien ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. 

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. 

3.3. Die gelieferten Materillien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware). 

3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: 

• Die gelieferten Materialien bleiben im Eigentum der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH  bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn einzelne Materialien bezahlt worden sind. 

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. 

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH . Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. 

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Juergens & Ottenjann Bedachungen GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. 

• Auf Verlangen der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die  Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 

4. Gewährleistung 

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. 

4.2 Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Jürgens  & Ottenjann Bedachungen GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. 

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. 

5. Haftung 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen 

1. Geltungsbereich/ Verweis 

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. 

2. Kosten 

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. 

2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. 

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. 

2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit einer Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren. 

2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. 

2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. 

3. Kündigung 

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Juergens & Ottenjann Bedachungen GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvolziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu. 

4. Zahlungen 

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 

5. Mitwirkungspflichten 

5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 

5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energieversorgung einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. 

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Jürgens  & Ottenjann Bedachungen GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die erforderlichen Handlungen vorzunehmen. 

5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage 

6.1  Die Angaben der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. 

6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Juergens & Ottenjann Bedachungen GmbH nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten. 

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden 

7.1  Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 

7.2  Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. 

8. Gewährleistung 

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Juergens & Ottenjann Bedachungen GmbH  Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH  für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. 

V. Schlussbestimmungen 

1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: mail@juergens-ottenjann.de

Die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems, beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucher-schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren. KONTAKT: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 7694 Kehl am Rhein, mail@verbraucher-schlichter.de –  Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41 .

3. Die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. 

4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz der Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH  vereinbart. 

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom- I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Platzhalter – Allgemeine Geschäftsbedingungen folgen.


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. Jürgens & Ottenjann Bedachungen GmbH, Am Eggenkamp 25, 48268 Greven, Tel.: 02571/952351, email: mail@juergens-ottenjann.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.   

Sie können dazu das beigefügte Musterformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir gelieferte Materialien zurückerhalten, insbesondere abgeholt haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Materialien zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Falls Sie verlangt haben, dass die Dienstleistung und Materiallieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen und Materiallieferungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen und Materiallieferungen entspricht.